Markt Breitenbrunn
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    Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

    Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Gemeinderats, des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und der Landrätin oder des Landrats ist seit 02.02.2026 im Schaukasten vor dem Rathaus veröffentlicht.

    Gleichzeitig kann diese Bekanntmachungen auch auf der Homepage des Marktes Breitenbrunn unter zu diesem Link aufgerufen und heruntergeladen werden.

    Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.

    Jürgen Konrad, Wahlleiter

    Information zur Briefwahl

    Die Kommunalwahl rückt näher – alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erhalten in den nächsten Tagen eine Wahlbenachrichtigung. Mit dem Erhalt dieser Benachrichtigung ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen möglich. Die Briefwahlunterlagen dürfen jedoch erst ab 16.02.2026 ausgegeben werden.

    Falls Sie der Meinung sind, dass Sie wahlberechtigt wären, jedoch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so wenden Sie sich bitte bis spätestens 02. März an das Meldeamt (Tel. 09495/9403-0).

    Sie können die Unterlagen ganz einfach online beantragen! Scannen Sie dazu nur den QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung abgebildet ist, mit Ihrem Handy. Dieser QR-Code leitet Sie direkt weiter zur entsprechenden Internetseite. Versenden Sie den Online-Antrag und Sie erhalten die Unterlagen vom zuständigen Gemeindediener. Die Online-Beantragung erspart Ihnen Fahrtwege und trägt zur Arbeitsvereinfachung in der Verwaltung bei. Beachten Sie, dass Sie wirklich Ihren persönlichen QR-Code verwenden und nicht aus Versehen den eines Familienangehörigen!

    Die Briefwahl kann auch online unter diesem Link beantragt werden. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass Sie die richtige Wählerverzeichnis-Nummer verwenden, damit es zu keinen Verwechslungen kommt! Die Online-Beantragung ist bis Dienstag, den 03.03.2026 möglich.

    Natürlich können Sie die Briefwahlunterlagen auch schriftlich, mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, bei der Marktverwaltung beantragen. Bitte füllen Sie dazu den Vordruck vollständig aus, vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht! Falls Ihr Wahlschein von einer anderen Person beantragt werden soll, muss die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ebenfalls ausgefüllt werden.

    Die schriftliche Beantragung ist bis Freitag, den 06.03.2026, 15:00 Uhr möglich.

    Briefwahl kann nicht telefonisch beantragt werden.

     

    Ihr Wahlamt

    Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters und des Gemeinderats am 08. März 2026

    Kommunalwahl am 08. März 2026

    • Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters
    • Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats  

    Am Sonntag, den 08. März 2026 findet die Wahl von 16 Gemeinderatsmitgliedern und des berufsmäßigen ersten Bürgermeisters statt. Die Bekanntmachungen der zugelassenen Wahlvorschläge (Bürgermeister und Gemeinderat) sind seit 22.01.2026 im Schaukasten vor dem Rathaus veröffentlicht.

    Wahlvorschläge für den Landrat und Kreistag

    Wahlvorschläge für den Landrat und Kreistag:

    • Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin oder des Landrats
    • Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags  

    Gewerbegrundstücke zu verkaufen in Breitenbrunn

    Im Gewerbegebiet Breitenegg, 92363 Breitenbrunn stehen mehrere Gewerbeflächen mit unterschiedlichen Grundstücksgrößen zum Verkauf.
    Der Verkaufspreis für die vollerschlossenen Grundstücke liegt zwischen 75 € und 80 € pro Quadratmeter.

    Gewerbegebiet.jpg

    Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Zulässig sind unter anderem Gewerbebetriebe aller Art, einschließlich Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe sowie Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude.

    Breitenbrunn liegt am Rande des Naturpark Altmühltals und ist eine malerische Gemeinde mit historischem Charme im Süden des Landkreises Neumarkt i.d.OPf.
    Die nächstgelegenen Großstädte sind Regensburg (ca. 45 km), Ingolstadt (50 km) sowie Nürnberg (80 km). Die Große Kreisstadt Neumarkt in der Oberpfalz liegt 30 km nordwestlich.
    Für nähere Informationen und Kaufanfragen wenden Sie sich bitte an den

    Markt Breitenbrunn

    Herrn Konrad

    09495/9403-14

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    1. Widerspruchsrechte

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    Von-Tilly-Straße 7
    92363 Breitenbrunn
     
    Ansprechpartner:
    Johann Lanzhammer, Bürgermeister
    Jürgen Konrad, Geschäftsführung

    Tel
    Fax
    E-Mail
    09495 - 94 03 0
    09495 - 94 03 50
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    Öffnungszeiten

     

    Montag – Freitag: 8.00 Uhr - 11.30 Uhr
    Nachmittags nach Vereinbarung
    Donnerstag: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr


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