Probestimmzettel Gemeinderatswahl
Als besonderen Service für unsere Bürgerinnen und Bürger stellen wir unter nachfolgendem Link einen Probestimmzettel für die Marktgemeinderatswahl zur Verfügung. Sie können hier mittels Mausklick ihre Stimmen kummulieren und panaschieren und bekommen sofort die Anzeige, ob ihre Stimmabgabe korrekt und gültig ist. Ihre Eingaben werden dabei nicht gespeichert und nicht ausgewertet, sie dienen lediglich für Sie zum Test.
Bekanntmachung der Sitzungen des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses
Die Bekanntmachungen der Sitzungen des Wahlausschusses zur Feststellung der abschließenden Wahlergebnisse sowie der Form der Verkündigung des vorläufigen Wahlergebnisses sind seit 10.02.2026 im Schaukasten vor dem Rathaus veröffentlicht. Gleichzeitig können diese Bekanntmachungen auch auf der Homepage des Marktes Breitenbrunn aufgerufen und heruntergeladen werden.
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.
Jürgen Konrad
Wahlleiter
Kommunalwahl 2026 – Wahlhelferschulungen
Am Sonntag, den 08.03.2026, findet die Kommunalwahl 2026 statt. Zur Vorbereitung und Einweisung der Wahlhelfer wird am Mittwoch, den 25.02.2026, um 19:00 Uhr eine Wahlschulung im Bürgersaal in Breitenbrunn, Unterer Markt 6a, durchgeführt. Sollte eine Teilnahme an diesem Termin nicht möglich sein, wird eine weitere Schulung am Mittwoch, den 04.03.2026, ebenfalls um 19:00 Uhr im Bürgersaal angeboten. Die Teilnahme an einer der beiden Schulungen wird für alle Wahlhelfer dringend empfohlen.
Die Auszählung der Stimmen für den Kreistag sowie den Marktgemeinderat erfolgt – wie bereits bei der Kommunalwahl 2020 – digital mithilfe des sogenannten Stimmzettelmoduls. Zu diesem Zweck steht unter wahlhelfer.tv ein Schulungsvideo zur Verfügung. Wer sich bereits im Vorfeld mit dem Verfahren vertraut machen möchte, kann das Video mit dem Kennwort 2026 abrufen. Die Erfassung der Stimmzettel erfolgt wie bisher über Tastatur oder Maus.
Bereits im Vorfeld bedanke ich mich herzlich bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für ihre Unterstützung.
Wer Interesse hat, bei dieser oder auch bei künftigen Wahlen als Wahlhelfer oder Ersatzkraft mitzuwirken, wird gebeten, sich unter 09495/9403-14 oder per E-Mail an
Jürgen Konrad
Wahlleiter
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Gemeinderats, des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und der Landrätin oder des Landrats ist seit 02.02.2026 im Schaukasten vor dem Rathaus veröffentlicht.
Gleichzeitig kann diese Bekanntmachungen auch auf der Homepage des Marktes Breitenbrunn unter zu diesem Link aufgerufen und heruntergeladen werden.
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.
Jürgen Konrad, Wahlleiter
Information zur Briefwahl
Die Kommunalwahl rückt näher – alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erhalten in den nächsten Tagen eine Wahlbenachrichtigung. Mit dem Erhalt dieser Benachrichtigung ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen möglich. Die Briefwahlunterlagen dürfen jedoch erst ab 16.02.2026 ausgegeben werden.
Falls Sie der Meinung sind, dass Sie wahlberechtigt wären, jedoch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so wenden Sie sich bitte bis spätestens 02. März an das Meldeamt (Tel. 09495/9403-0).
Sie können die Unterlagen ganz einfach online beantragen! Scannen Sie dazu nur den QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung abgebildet ist, mit Ihrem Handy. Dieser QR-Code leitet Sie direkt weiter zur entsprechenden Internetseite. Versenden Sie den Online-Antrag und Sie erhalten die Unterlagen vom zuständigen Gemeindediener. Die Online-Beantragung erspart Ihnen Fahrtwege und trägt zur Arbeitsvereinfachung in der Verwaltung bei. Beachten Sie, dass Sie wirklich Ihren persönlichen QR-Code verwenden und nicht aus Versehen den eines Familienangehörigen!
Die Briefwahl kann auch online unter diesem Link beantragt werden. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass Sie die richtige Wählerverzeichnis-Nummer verwenden, damit es zu keinen Verwechslungen kommt! Die Online-Beantragung ist bis Dienstag, den 03.03.2026 möglich.
Natürlich können Sie die Briefwahlunterlagen auch schriftlich, mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, bei der Marktverwaltung beantragen. Bitte füllen Sie dazu den Vordruck vollständig aus, vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht! Falls Ihr Wahlschein von einer anderen Person beantragt werden soll, muss die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ebenfalls ausgefüllt werden.
Die schriftliche Beantragung ist bis Freitag, den 06.03.2026, 15:00 Uhr möglich.
Briefwahl kann nicht telefonisch beantragt werden.
Ihr Wahlamt
Infos Markt und Verwaltung
Wichtige Links
Kontakt
Von-Tilly-Straße 7
92363 Breitenbrunn
Ansprechpartner:
Johann Lanzhammer, Bürgermeister
Jürgen Konrad, Geschäftsführung
| Tel Fax |
09495 - 94 03 0 09495 - 94 03 50 |
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 8.00 Uhr - 11.30 Uhr
Nachmittags nach Vereinbarung
Donnerstag: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
