Bauleitplanung Solarpark Langenthonhausen
Bitte beachten Sie hierzu folgende Dokumente (PDF):
- Bekanntmachung „Öffentliche Auslegung – Solarpark Langenthonhausen“ vom 29.06.2023
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan sowie Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Langenthonhausen“ – Entwurf vom 15.05.2023
- Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan sowie Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Langenthonhausen“ – Entwurf vom 15.05.2023
Sachlicher Teilflächennutzungsplan und Landschaftsplan Windenergie
Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Dokumente:
Mikrozensus 2023
Geschulte Interviewerinnen und Interviewer des Bayerischen Landesamts für Statistik bitten Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung |
Seit 66 Jahren befragen geschulte Interviewerinnen und Interviewer der Statistischen Ämter im gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent der Bevölkerung. Dahinter verbirgt sich der so genannte Mikrozensus. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Sie liefert sehr wichtige Erkenntnisse für bedarfsgerechte Planungen und Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen. Auch für die Wissenschaft ist die Erhebung eine bedeutsame Datenquelle.
Nach Angaben des Fachteams im Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth werden rund 60 000 Haushalte im Freistaat im Laufe des Jahres befragt werden. Die geschulten Interviewerinnen und Interviewern haben den Auftrag, Fragen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage zu stellen. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht für die rund ein Prozent zufällig ausgewählten Haushalte Bayerns. |
Im Jahr 2023 findet im Freistaat - wie im gesamten Bundesgebiet - wieder der Mikrozensus statt. Seit 1957 werden hierfür jährlich ein Prozent der Bevölkerung u.a. zu Bildung, Beruf, Familie, Haushalt und Einkommen befragt. In dem jährlich
wechselnden zusätzlichen Schwerpunkt steht dieses Jahr die Krankenversicherung im Mittelpunkt. Der Mikrozensus umfasst gleichzeitig vier Erhebungen. Erstens: das
eigentliche Mikrozensus-Kernprogramm. Zweitens die Arbeitskräfteerhebung der
Europäischen Union. Es folgen als drittes und viertes Element die europäische
Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen sowie die Befragung der Europäischen Union zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in privaten Haushalten. Entsprechend werden die teilnehmenden Haushalte in vier Gruppen unterteilt, wobei jede Gruppe ein anderes Fragenprogramm beantwortet.
60 000 zufällig ausgewählte Haushalte Bayerns werden befragt
Die Befragungen zum Mikrozensus 2023 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60 000 Haushalte zu befragen. Hierbei
bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren, welche Adressen für die Teilnahme ausgewählt werden. Einmal ausgewählt, nehmen die jeweiligen Haushalte in der Regel an vier Befragungen innerhalb von maximal vier Jahren teil. Diesen Haushalten wird per Post vor der eigentlichen Befragung ein Brief vom Bayerischen Landesamt für
Statistik zugesandt. Darin werden sie über ihre Teilnahme am Mikrozensus informiert, verbunden mit einem Terminvorschlag für ein telefonisches Interview. Für den
überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht.
Befragung liefert Erkenntnisse für faktengestützte Planung und Entscheidung
Die Ergebnisse des Mikrozensus sind wichtige Planungs- und Entscheidungshilfen für Politik, Verwaltung und Wirtschaft. So wird beispielsweise für eine bedarfsgerechte Förderung des Wohnungsbaus die Information benötigt, in wie vielen Haushalten jeweils eine, zwei oder mehr Personen zusammenleben. Zudem entscheiden die erhobenen Daten mit darüber, wieviel Geldmittel Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union erhält.
Auch Wissenschaft und Forschung, Verbände und Organisationen sowie Journalistinnen und Journalisten nutzen regelmäßig die Daten des Mikrozensus. Sie werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlicht und stehen damit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Im Internet finden Sie die Daten bereits abgeschlossener Erhebungen unter: https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html
Kommunaler Leitfaden für die Zulassung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Der Marktgemeinderat des Marktes Breitenbrunn hat in der öffentlichen Marktratssitzung am 11.10.2021 einen kommunalen Leitfaden für die Zulassung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen.
Alle Anträge für die Errichtung von solchen Anlagen werden künftig nach diesem Kriterienkatalog behandelt, welcher unter folgendem Link zu finden ist: Kriterienkatalog
J. Lanzhammer
1. Bürgermeister
Widerspruchsrechte
Das Meldeamt informiert: Widerspruchsrechte bei folgenden Datenübermittlungen:
1. Melderegisterauskünfte / Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
2. Melderegisterauskünfte / Datenübermittlungen an Mandatsträger, Presse oder
Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen
3. Melderegisterauskünfte / Datenübermittlungen an Adressbuchverlage
4. Datenübermittlungen an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben
Infos Markt und Verwaltung
Wichtige Links
Kontakt
Von-Tilly-Straße7
92363 Breitenbrunn
Ansprechpartner:
Johann Lanzhammer, Bürgermeister
Jürgen Konrad, Geschäftsführung
Tel Fax |
09495 - 94 03 0 09495 - 94 03 50 |
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 8.00 Uhr - 11.30 Uhr
Nachmittags nach Vereinbarung
Donnerstag: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr