Das Meldeamt informiert: Widerspruchsrechte bei folgenden Datenübermittlungen:
1. Melderegisterauskünfte / Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
2. Melderegisterauskünfte / Datenübermittlungen an Mandatsträger, Presse oder
Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen
3. Melderegisterauskünfte / Datenübermittlungen an Adressbuchverlage
4. Datenübermittlungen an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben