Die Kommunalwahl rückt näher – alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erhalten in den nächsten Tagen eine Wahlbenachrichtigung. Mit dem Erhalt dieser Benachrichtigung ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen möglich. Die Briefwahlunterlagen dürfen jedoch erst ab 16.02.2026 ausgegeben werden.
Falls Sie der Meinung sind, dass Sie wahlberechtigt wären, jedoch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so wenden Sie sich bitte bis spätestens 02. März an das Meldeamt (Tel. 09495/9403-0).
Sie können die Unterlagen ganz einfach online beantragen! Scannen Sie dazu nur den QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung abgebildet ist, mit Ihrem Handy. Dieser QR-Code leitet Sie direkt weiter zur entsprechenden Internetseite. Versenden Sie den Online-Antrag und Sie erhalten die Unterlagen vom zuständigen Gemeindediener. Die Online-Beantragung erspart Ihnen Fahrtwege und trägt zur Arbeitsvereinfachung in der Verwaltung bei. Beachten Sie, dass Sie wirklich Ihren persönlichen QR-Code verwenden und nicht aus Versehen den eines Familienangehörigen!
Die Briefwahl kann auch online unter diesem Link beantragt werden. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass Sie die richtige Wählerverzeichnis-Nummer verwenden, damit es zu keinen Verwechslungen kommt! Die Online-Beantragung ist bis Dienstag, den 03.03.2026 möglich.
Natürlich können Sie die Briefwahlunterlagen auch schriftlich, mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, bei der Marktverwaltung beantragen. Bitte füllen Sie dazu den Vordruck vollständig aus, vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht! Falls Ihr Wahlschein von einer anderen Person beantragt werden soll, muss die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ebenfalls ausgefüllt werden.
Die schriftliche Beantragung ist bis Freitag, den 06.03.2026, 15:00 Uhr möglich.
Briefwahl kann nicht telefonisch beantragt werden.
Ihr Wahlamt

