Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Gemeinderats, des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und der Landrätin oder des Landrats ist seit 02.02.2026 im Schaukasten vor dem Rathaus veröffentlicht.
Gleichzeitig kann diese Bekanntmachungen auch auf der Homepage des Marktes Breitenbrunn unter zu diesem Link aufgerufen und heruntergeladen werden.
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.
Jürgen Konrad, Wahlleiter
