Aktuelles
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Dienstag, 03. Februar 2026
Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
...Information zur Briefwahl
Montag, 02. Februar 2026
Die Kommunalwahl rückt näher – alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erhalten in den nächsten Tagen eine Wahlbenachrichtigung. Mit dem Erhalt dieser Benachrichtigung ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen möglich. Die
...Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters und des Gemeinderats am 08. März 2026
Mittwoch, 21. Januar 2026
Kommunalwahl am 08. März 2026
...Wahlvorschläge für den Landrat und Kreistag
Mittwoch, 21. Januar 2026
Wahlvorschläge für den Landrat und Kreistag:
...Gewerbegrundstücke zu verkaufen in Breitenbrunn
Freitag, 12. April 2024
Im Gewerbegebiet Breitenegg, 92363 Breitenbrunn stehen mehrere Gewerbeflächen mit unterschiedlichen Grundstücksgrößen zum Verkauf.
Der Verkaufspreis für die vollerschlossenen Grundstücke liegt zwischen 75 € und 80 € pro
Widerspruchsrechte
Dienstag, 15. Mai 2018
Das Meldeamt informiert: Widerspruchsrechte bei folgenden Datenübermittlungen:
1. Melderegisterauskünfte / Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
2. Melderegisterauskünfte /
Der Markt Breitenbrunn hat im Verfahrensdurchlauf 3 folgende Kooperationsverträge unterzeichnet:
Der Kooperationsvertrag mit INEXIO wurde am 28.02.2019 unterzeichnet. (Klick für Dokument)
Der Kooperationsvertrag mit TELEKOM wurde am 07.03.2019 unterzeichnet. (Klick für Dokument)
Unter folgenden Links ist die vorgesehene Auswahlentscheidung des Marktes Breitenbrunn zur Vergabe der beiden Breitbandausbaulose einzusehen:
Die Marktgemeinde Breitenbrunn führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie – BbR – (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch.
Die erforderlichen Unterlagen sind hier einzusehen:
Bekanntmachung Auswahlverfahren
Karte der vorläufigen Erschließungsgebiete
Musterblatt zur Wirtschaftlichkeitslückenberechnung
Die Marktgemeinde hatte im Rahmen der durchgeführten Markterkundung zu ermitteln, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt. Das Ergebnis dieser Anfrage stellt sich in folgendem PDF-Dokument dar:
Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Parsberg gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen.
Infos Markt und Verwaltung
Wichtige Links
Kontakt
Von-Tilly-Straße 7
92363 Breitenbrunn
Ansprechpartner:
Johann Lanzhammer, Bürgermeister
Jürgen Konrad, Geschäftsführung
| Tel Fax |
09495 - 94 03 0 09495 - 94 03 50 |
Öffnungszeiten
Montag – Freitag: 8.00 Uhr - 11.30 Uhr
Nachmittags nach Vereinbarung
Donnerstag: 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

