Einleiten von Niederschlagwasser aus dem Baugebiet „Am Röthenweg“ in Hamberg in das Grundwasser
Der Markt Breitenbrunn beantragte beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem geplanten Baugebiet „Am Röthenweg“ in Hamberg in das Grundwasser.
Hierfür soll eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 10 und § 15 Wasserhaushaltsgesetz
(WHG) erteilt werden.
Dies wird mit folgenden Hinweisen bekanntgemacht:
1. Pläne und Beilagen, aus denen Art und Umfang des Unternehmens zu ersehen
sind, liegen während der Zeit vom 13. März 2023 bis einschließlich
13. April 2023 im Rathaus, Zimmer Nr. 12 zur Einsichtnahme aus.
2. Einwendungen gegen das Unternehmen sind bis spätestens zwei Wochen
nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 27.04.2023
schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Breitenbrunn, Von-Tilly-Str.
7, 92363 Breitenbrunn oder beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. in 92318
Neumarkt, Nürnberger Str. 1 zu erheben.
3. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne
ihn verhandelt werden.
4. Personen, die Einwendungen erhoben haben, können von einem stattfindenden
Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt
werden und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen
kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50
Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
5. Mit Ablauf der Einwendungsfrist (vgl. Nr. 2) sind alle Einwendungen ausgeschlossen,
die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
6. Aufwendungen, die durch Einsichtnahme in den Plan, durch Erhebung von
Einwendungen und durch Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, werden
nicht erstattet.
1. Bürgermeister