Bekanntmachung über die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ gemäß § 5 Abs. 2b BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Breitenbrunn hat in der Sitzung am 16.01.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ beschlossen. Ziel des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ ist es, für die Windenergienutzung gut geeignete Flächen im Gemeindegebiet als Sonderbauflächen „Windenergie“ auszuweisen und für den übrigen Außenbereich des Gemeindegebietes die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zu begründen.
Die Sonderbauflächen sollen mindestens einen Flächenanteil des Gemeindegebietes von 1,8 % aufweisen, um dem prozentualen Anteil der Landesfläche für Bayern gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. Anlage 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) zu entsprechen. Der räumliche Geltungsbereich des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ erstreckt sich auf den gesamten Außenbereich des Gemeindegebietes im Sinne des § 35 BauGB. Der Beschluss über die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ wird hiermit ortsüblich bekanngemacht. (§ 2 Abs. 1 BauGB).
J. Lanzhammer
1. Bürgermeister